Liebe Besucherinnen und Besucher,
auf dieser Seite werden –
soweit greifbar – nach und nach Informationen zur Geschichte der Polizei im Kreis Gütersloh eingestellt. Während all die Ereignisse, die die gesamte nordrhein-westfälische Polizei betreffen, auf
meinen Unterseiten „Chronik Polizei NRW“ nachgelesen werden können, beschränke ich mich auf dieser Seite auf Informationen, die ausschließlich diese Polizeibehörde hier
betreffen.
Der Aufbau und die ständige Fortschreibung dieser Homepage sind mit einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Daher freue ich mich über jegliche Form kostenloser Unterstützung durch (analoge oder digitale) Fotografien, Dokumente, Zeitungsartikel, Zeitzeugenberichte, Hinweise auf relevante Ereignisse, Orte, Personen usw., die mir zur Verfügung gestellt werden und mit denen ich ggf. Kosten und Suchaufwand sparen kann. Im Gegenzug bin ich bemüht, für alle Interessierten kostenlos Informationen zur Polizeigeschichte zur Verfügung zu stellen. Wer mich unterstützen kann, dessen Hilfe wird dankbar angenommen. Meine Kontaktdaten finden Sie im Impressum.
1908
Quelle: Die Polizei, Nr. 4, Mai 1908, S. 76
1932
Totschlag an Polizisten. Am 10. September werden in Rheda zwei Polizeibeamte von zwei Einbrechern, die in einem gestohlenen Wagen unterwegs sind, mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h erfasst. Während der Polizeiwachtmeister Bökenhans schwer verletzt überlebt, verstirbt der zweite, Polizeiwachtmeister Graffhorst, der von dem Fahrzeug mehrere hundert Meter mitgeschleift und schwer zugerichtet wurde, an seinen Verletzungen. Wie in der späteren Gerichtsverhandlung festgestellt wird, war die Fahrtstrecke der Täter übersichtlich, so dass sie absichtlich auf die Beamten zugefahren sein müssen, die ihnen auf der Fahrbahn Anhaltezeichen gegeben hatten. Die Tat wird als vollendeter und versuchter Totschlag geahndet. Die beiden Einbrecher, ein 22-jähriger Mann namens Wabbel und sein Komplize Kuczinski , beide aus Bochum, werden wegen dieser Tat und zweier vorheriger Mordversuche an Polizeibeamten zum Tode verurteilt. Das Schwurgericht Bielefeld betonte, dass es den Angeklagten Kuczinski nicht zum Tode verurteilt hätte, wenn es nicht durch die Notverordnung des Reichspräsidenten dazu gezwungen gewesen wäre.
1963
1966
1973
1975
1976
1977
1978
1981
1986
1988
1989
1994
1996
1997
2002
2003
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